FASSUNG 2.0 · STAND 6. AUGUST 2026 · GILT GEGENÜBER UNTERNEHMERN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der Plattform Tischwerk. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Tischwerk richtet sich an gastronomische Betriebe, nicht an Verbraucher.
DAS WICHTIGSTE IN VIER ZEILEN
Diese vier Zeilen sind eine Lesehilfe, kein Vertragsinhalt. Maßgeblich ist der Wortlaut der Paragrafen darunter.
PRÄAMBEL
Wer wir sind und worum es geht
Die Tischwerk GmbH i. G. (nachfolgend „Tischwerk“) betreibt eine cloudbasierte B2B-SaaS-Plattform für die Gastronomie. Tischwerk stellt die Plattform im Abonnementmodell zur Verfügung. Hardware wird weder geliefert noch geschuldet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Tischwerk und dem jeweiligen Kunden hinsichtlich der Nutzung der Plattform.
Tischwerk befindet sich in Gründung. Firmierung und Handelsregisternummer werden mit der Eintragung im Handelsregister ergänzt; die jeweils aktuellen Angaben stehen im Impressum.
§ 1
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Tischwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Tischwerk in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer cloudbasierten SaaS-Plattform zur Reservierungsverwaltung, Gästeverwaltung sowie eines Event- und Verkaufsmoduls (nachfolgend zusammen „Plattform“). Die Plattform wird dem Kunden über das Internet zur Nutzung auf Abruf zur Verfügung gestellt.
(4) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: (a) eine individuelle Vereinbarung der Parteien, (b) der Auftragsverarbeitungsvertrag hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen, (c) diese AGB, (d) die Anlagen 1 bis 3.
§ 1a
Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Plattform und der Tarife auf der Website von Tischwerk stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
a) Der Kunde gibt durch Abschluss des Online-Bestellformulars oder durch Übersendung einer Bestellung in Textform ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.
b) Tischwerk nimmt dieses Angebot durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Freischaltung des Kundenkontos zur Nutzung an.
(3) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB und der Preisliste (Anlage 3), die dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung zugänglich gemacht werden.
(4) Für Vertragsschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr vereinbaren die Parteien, dass § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB keine Anwendung finden. Tischwerk stellt dem Kunden die Vertragsbedingungen (AGB nebst Anlagen und Auftragsverarbeitungsvertrag) bei Vertragsschluss in speicherbarer Form zur Verfügung.
(5) Geht dem Vertrag eine kostenlose Testphase voraus, gelten ergänzend die Regelungen der Pilot- und Testphasenvereinbarung.
§ 2
Leistungsgegenstand
(1) Tischwerk verschafft dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Möglichkeit, die jeweils aktuelle Version der Plattform über das Internet bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Plattform wird auf Servern betrieben, die Tischwerk oder ein von Tischwerk beauftragter Infrastrukturdienstleister bereitstellt.
(2) Die Plattform umfasst je nach gebuchtem Tarif insbesondere folgende Module:
a) Reservierungssystem (Tischplan, Online-Buchung, Walk-ins, Gästebuch, Auswertungen);
b) Eventbuchungssystem (Anfrageformulare, Pipeline, Angebote, Kundenportal, Rechnungskontrolle);
c) die in Anlage 3 aufgeführten Zusatzmodule und Nutzungspakete.
(3) Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus Anlage 1 (Leistungsbeschreibung). Änderungen der Leistungsbeschreibung richten sich ausschließlich nach § 9; ein einseitiges Änderungsrecht durch bloße Mitteilung einer neuen Fassung besteht nicht.
(4) Tischwerk schuldet weder die Lieferung von Hardware noch die Bereitstellung von Inhalten. Der Kunde ist für die Beschaffung und den Betrieb der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Endgeräte und Internetverbindung selbst verantwortlich.
(5) Tischwerk ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen.
§ 3
Nutzungsrechtseinräumung
(1) Tischwerk räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht ist auf den Geschäftsbetrieb des Kunden und die im Vertrag bezeichneten Betriebsstätten beschränkt. Eine Nutzung der Plattform zugunsten Dritter oder für Dritte ist nicht gestattet.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile davon Dritten zur Nutzung zu überlassen, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen (kein Sublicensing, kein Reselling).
(4) Der Kunde darf die Plattform nicht zum Zwecke der Wettbewerbsanalyse, des Benchmarkings oder der Entwicklung eines Konkurrenzprodukts nutzen oder nutzen lassen.
(5) Eine Nutzung durch mehrere autorisierte Nutzer innerhalb der Organisation des Kunden ist im Rahmen des gewählten Abonnements zulässig. Die Anzahl der zulässigen Nutzerkonten richtet sich nach dem gebuchten Tarif.
(6) Sämtliche über die vorstehenden Absätze hinausgehenden Rechte verbleiben bei Tischwerk. Insbesondere erwirbt der Kunde kein Eigentum an der Plattform.
(7) Der Kunde darf die der Plattform zugrunde liegende Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Plattform laut Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von Tischwerk bzw. dessen Infrastrukturdienstleister, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Plattform auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.
(8) Programmierschnittstellen (APIs) der Plattform dürfen ausschließlich im Rahmen der von Tischwerk freigegebenen Integrationen genutzt werden. Nicht gestattet sind insbesondere das Reverse Engineering von Schnittstellen oder Funktionen, robotergesteuerte Prozessautomatisierung (RPA) gegen die Plattform, automatisiertes Auslesen (Scraping) sowie der Anschluss und Betrieb nicht freigegebener eigener Integrationen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte zu diesen Zwecken ist untersagt.
§ 4
Nutzerkonten und Zugangsdaten
(1) Der Kunde kann für seine Mitarbeitenden und Beauftragten Nutzerkonten mit unterschiedlichen Berechtigungsstufen (Rollen) anlegen. Die verfügbaren Rollen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
(2) Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter seinen Nutzerkonten vorgenommen werden. Er hat sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den Nutzerkonten erhalten.
(3) Die Registrierung und Anmeldung kann über Social-Login-Verfahren (Google, Apple, Microsoft) erfolgen. Tischwerk übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit oder Sicherheit dieser Drittanbieter-Authentifizierungsdienste.
(4) Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) geheim zu halten und ausreichend sicher zu gestalten. Die Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte ist untersagt.
(5) Der Kunde hat Tischwerk unverzüglich in Textform zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung eines Nutzerkontos oder einen sonstigen Sicherheitsverstoß vorliegen. Tischwerk ist in diesem Fall berechtigt, das betroffene Nutzerkonto vorläufig zu sperren.
(6) Werden Leistungen von Tischwerk durch unberechtigte Dritte unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte bis zum Eingang seiner Meldung nach Absatz 5, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
§ 5
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die für die Nutzung der Plattform erforderlichen technischen Voraussetzungen auf seiner Seite erfüllt sind, insbesondere ein aktueller Webbrowser sowie eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die in der Plattform gespeicherten Daten regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.
(3) Der Kunde benennt Tischwerk mindestens eine vertretungsberechtigte Kontaktperson. Änderungen sind Tischwerk unverzüglich mitzuteilen.
(4) Im Rahmen von Supportanfragen und bei der Behebung von Störungen wirkt der Kunde in angemessenem Umfang mit (Fehlerbeschreibung, Screenshots, zumutbare Testmaßnahmen).
(5) Datensicherung: Dem Kunden steht während der Vertragslaufzeit jederzeit eine kostenfreie Selbstexportfunktion zur Verfügung (§ 16 Abs. 1). Der Kunde ist verpflichtet, von den für ihn wesentlichen Daten in angemessenen, seinem Geschäftsbetrieb entsprechenden Intervallen eigene Sicherungskopien über die Exportfunktion zu erstellen. Die Backup-Pflichten von Tischwerk gemäß Anlage 2 bleiben unberührt.
(6) Vor der Meldung einer Störung prüft der Kunde in zumutbarem Umfang, ob die Beeinträchtigung aus seinem eigenen Verantwortungsbereich stammt (insbesondere Internetzugang, WLAN, Endgeräte, Browser). Meldet der Kunde eine Störung, die nachweislich nicht aus dem Verantwortungsbereich von Tischwerk stammt, und hätte er dies bei zumutbarer Prüfung erkennen können, kann Tischwerk den entstandenen Prüf- und Bearbeitungsaufwand zum Stundensatz von EUR 120,00 zzgl. USt. berechnen; hierauf wird der Kunde vor kostenpflichtiger Bearbeitung hingewiesen.
§ 6
Inhaltsverantwortung des Kunden, KI-Funktionen und Freistellung
(1) Der Kunde ist allein und ausschließlich verantwortlich für sämtliche Inhalte, die er oder seine Nutzer über die Plattform einstellen, speichern, verarbeiten oder verbreiten („Kundeninhalte“). Tischwerk stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit. Insbesondere ist der Kunde für die datenschutzrechtliche Legitimation der Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Plattform als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verantwortlich. Zu den Kundeninhalten zählen insbesondere:
a) Gästedaten (Namen, Kontaktdaten, Präferenzen, Allergien, Besuchshistorie);
b) Servicenotizen und interne Vermerke zu Gästen;
c) Angebotstexte, Beschreibungen, Preise und Konditionen für Events;
d) Menüs, Speise- und Getränkekarten;
e) Bilder, Fotos und sonstige Medien;
f) Regeln, Stornierungsbedingungen und Hausordnungen;
g) sämtliche Kommunikation mit Gästen und Eventkunden, die über die Plattform initiiert oder versendet wird.
(2) Tischwerk trifft keine inhaltlichen Entscheidungen über Kundeninhalte, versendet keine Nachrichten an Gäste oder Eventkunden im eigenen Namen und ist nicht Vertragspartei der zwischen dem Kunden und seinen Gästen oder Eventkunden geschlossenen Verträge.
(3) Der Kunde stellt Tischwerk, dessen gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitende von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Tischwerk aufgrund oder im Zusammenhang mit den Kundeninhalten oder der vom Kunden versandten Kommunikation geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere:
a) Ansprüche von Gästen oder Eventkunden (z. B. aus Vertragsverletzung, unzutreffenden Angaben, fehlerhafter Preisauszeichnung);
b) Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten Dritter;
c) Ansprüche, Bußgelder oder Sanktionen von Behörden wegen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche, preisrechtliche oder verbraucherschutzrechtliche Vorschriften;
d) Bußgelder oder Sanktionen aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße, soweit diese auf einem Fehlverhalten des Kunden beruhen.
(4) Die Freistellung umfasst die Erstattung der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaige Schadensersatzleistungen, Bußgelder oder Vergleichszahlungen, soweit diese auf dem freistellungsauslösenden Sachverhalt beruhen.
(5) Der Kunde wird Tischwerk über drohende oder erhobene Ansprüche Dritter unverzüglich in Textform informieren und Tischwerk auf Verlangen die Verteidigungsführung überlassen oder Tischwerk angemessen unterstützen. Ohne vorherige Zustimmung von Tischwerk wird der Kunde weder ein Anerkenntnis abgeben noch einen Vergleich abschließen, wenn dies die Rechtsposition von Tischwerk beeinträchtigen könnte.
(6) Soweit die Plattform Funktionen zur Erfassung von Sprachnotizen durch Mitarbeitende des Kunden bereitstellt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, die arbeitsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz solcher Funktionen in seinem Betrieb sicherzustellen. Der Kunde stellt Tischwerk von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.
(7) KI-Funktionen: Die Plattform enthält Funktionen, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz Inhalte erzeugen oder aufbereiten (insbesondere Transkription von Sprachnotizen, Erstellung von Angebotsentwürfen, Briefings, Textentwürfen und Zusammenfassungen). Hierfür gilt:
a) KI-generierte Inhalte sind maschinell erzeugte Entwürfe. Der Kunde ist verpflichtet, sie vor jeder Verwendung, insbesondere vor dem Versand von Angeboten und Rechnungen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Positionen, Preise, Summen, Termine) zu prüfen. Erst durch die Freigabe des Kunden werden sie zu Kundeninhalten im Sinne des Absatzes 1.
b) Tischwerk übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Geeignetheit KI-generierter Entwürfe.
c) Zur Erbringung der KI-Funktionen setzt Tischwerk Unterauftragnehmer ein (derzeit OpenAI); Einzelheiten einschließlich etwaiger Drittlandübermittlungen regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
d) Eine Nutzung von Kundeninhalten zum Training von KI-Modellen durch Tischwerk oder seine Unterauftragnehmer findet nicht statt.
§ 7
Zulässige Nutzung und Sperrrecht
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht zur Speicherung, Verbreitung oder Übermittlung von Inhalten zu nutzen, die:
a) gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen strafrechtliche Vorschriften;
b) Rechte Dritter verletzen (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, datenschutzrechtliche Vorschriften);
c) dazu bestimmt sind, die Plattform oder deren Infrastruktur zu überlasten, zu stören oder zu beschädigen.
(2) Tischwerk ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform ganz oder teilweise zu sperren, wenn:
a) der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt und die Vertragsverletzung trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht abstellt, insbesondere bei Zahlungsverzug nach § 10 Abs. 8;
b) die Sperrung zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Plattform oder anderer Kunden erforderlich ist;
c) Tischwerk hierzu aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung verpflichtet ist.
(3) Für vom Kunden hochgeladene Bilder und Medien gilt ein Notice-and-Take-Down-Verfahren. Tischwerk wird beanstandete Inhalte nach pflichtgemäßer Prüfung entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren, soweit eine Rechtsverletzung offensichtlich ist. Der Kunde wird vor einer Entfernung nach Möglichkeit angehört.
(4) Soweit nach den Umständen möglich und zumutbar, wird Tischwerk den Kunden vor einer Sperrung in Textform abmahnen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist geben. In Fällen besonderer Dringlichkeit (Abs. 2 lit. b und c) kann die Sperrung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen; der Kunde ist in diesem Fall unverzüglich zu informieren.
(5) Die Selbstexportfunktion nach § 16 Abs. 1 bleibt von einer Sperrung nach diesem Paragrafen sowie nach § 10 Abs. 8 und § 12 Abs. 6 ausgenommen, soweit der Export personenbezogene Daten betrifft, hinsichtlich derer der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
§ 8
Verfügbarkeit und Wartung
(1) Tischwerk stellt die Verfügbarkeit der Plattform nach Maßgabe des Service Level Agreements (Anlage 2) sicher. Die Rechtsfolgen einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit richten sich abschließend nach Anlage 2 Ziffer 8 (Service Credits); die Rechte des Kunden zur außerordentlichen Kündigung sowie Ansprüche nach § 15 bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
(2) Tischwerk ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Geplante Wartungsfenster werden dem Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden in Textform angekündigt und finden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten statt. Geplante Wartungszeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
(3) Tischwerk schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Kurzzeitige Unterbrechungen, die zur Einspielung von Sicherheitsupdates oder dringenden Fehlerbehebungen erforderlich sind, bleiben vorbehalten.
(4) Störungen und Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf höherer Gewalt oder auf Umständen beruhen, die nicht von Tischwerk zu vertreten sind, begründen keine Pflichtverletzung von Tischwerk und werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit gemäß Anlage 2 nicht berücksichtigt.
§ 9
Änderungen der Leistung und Weiterentwicklung
(1) Tischwerk ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden zumutbar ist. Da die Plattform stetig weiterentwickelt wird, wird ein unveränderter Fortbestand sämtlicher bei Vertragsschluss vorhandener Einzelfunktionen nicht zugesagt; maßgeblich ist die Aufrechterhaltung der wesentlichen Funktionalität gemäß Anlage 1.
(2) Änderungen sind insbesondere zumutbar, wenn sie der Verbesserung der Sicherheit, der Anpassung an den Stand der Technik, der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen oder der Weiterentwicklung der Plattform dienen und die wesentlichen Vertragszwecke nicht beeinträchtigen.
(3) Wesentliche Leistungsänderungen wird Tischwerk dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform ankündigen. Stellt eine wesentliche Änderung für den Kunden eine erhebliche Beeinträchtigung dar, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Die Kündigung muss in Textform innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung erklärt werden.
(4) Tischwerk kann dem Kunden neue Funktionen als Beta- oder Preview-Funktionen zur Verfügung stellen. Für Beta-Funktionen übernimmt Tischwerk keine Gewährleistung; sie können jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung von Beta-Funktionen besteht nicht.
§ 10
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der Plattform die im gewählten Abonnement vereinbarte Vergütung. Die verfügbaren Tarife, Zusatzmodule und Nutzungspakete sowie die jeweiligen Leistungsumfänge ergeben sich aus der Preisliste (Anlage 3) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist im Voraus fällig. Bei monatlicher Abrechnung wird die Vergütung jeweils zum ersten Werktag des Abrechnungsmonats fällig; bei jährlicher Abrechnung zum ersten Werktag des Vertragsjahres.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen oder mehrere von Tischwerk eingesetzte Zahlungsdienstleister. Tischwerk ist berechtigt, den Zahlungsdienstleister zu wechseln oder weitere Anbieter einzusetzen; die jeweils angebotenen Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Bestellprozess bzw. im Kundenkonto mitgeteilt. Ein Wechsel des Zahlungsdienstleisters berührt den Vertrag im Übrigen nicht; über einen Wechsel wird der Kunde in Textform informiert. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat; die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen (1) Tag verkürzt. Der Kunde stellt eine ausreichende Kontodeckung sicher.
(4) Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt Tischwerk Rechnungen als E-Rechnung im strukturierten Format aus.
(5) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Tischwerk berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Im Falle einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, wird eine Pauschale in Höhe von EUR 5,00 erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
(7) Der Kunde kann gegenüber Forderungen von Tischwerk nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die zugrunde liegende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(8) Kommt der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen in Verzug, ist Tischwerk berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren; § 7 Abs. 5 (Datenexport) bleibt unberührt. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung besteht während der Sperrung fort. Nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offener Forderungen wird Tischwerk den Zugang unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen, wiederherstellen.
§ 11
Preisanpassung
(1) Innerhalb der ersten zwölf (12) Monate nach Vertragsbeginn ist eine Preisanpassung ausgeschlossen.
(2) Nach Ablauf der ersten zwölf (12) Monate ist Tischwerk berechtigt, die Vergütung unter den nachfolgenden Voraussetzungen anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform angekündigt.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Die Kündigung muss in Textform innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Preisänderungsmitteilung erklärt werden. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die geänderte Vergütung ab dem angekündigten Zeitpunkt als vereinbart. Auf das Sonderkündigungsrecht, die Frist und die Rechtsfolge wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen.
(4) Eine Preisanpassung ist zulässig, soweit sie erforderlich ist, um gestiegene Kosten der Leistungserbringung (insbesondere Infrastruktur-, Personal-, Lizenz- und regulatorische Kosten) auszugleichen. Tischwerk wird die maßgeblichen Kostensteigerungen auf Verlangen des Kunden in angemessener Weise offenlegen. Kostensenkungen bei den vorgenannten Faktoren wird Tischwerk in gleichem Umfang an den Kunden weitergeben.
§ 12
Laufzeit und Kündigung
(1) Der Kunde kann zwischen einem Monatstarif (monatliche Abrechnung) und einem Jahrestarif (jährliche Abrechnung) wählen. „Bereitstellungsdatum“ ist der Tag, an dem Tischwerk dem Kunden den Zugang zur produktiven Nutzung der Plattform freischaltet und dies in Textform mitteilt.
(2) Der Monatstarif läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(3) Der Jahrestarif wird auf eine Erstlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab dem Bereitstellungsdatum geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(4) Zusatzmodule und Nutzungspakete (Anlage 3) können jederzeit hinzugebucht werden und folgen im Übrigen dem gewählten Grundtarif. Sie können einzeln abbestellt werden: im Monatstarif mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende, im Jahrestarif zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres. Ein Wechsel vom Monats- in den Jahrestarif ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich; ein Wechsel vom Jahres- in den Monatstarif zum Ende der jeweiligen Jahreslaufzeit.
(5) Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die andere Partei trotz Abmahnung in Textform eine wesentliche Vertragspflicht nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abmahnung heilt;
b) der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsgebühren in Verzug ist.
(6) Hat der Kunde zum Zeitpunkt des Zugangs seiner Kündigungserklärung offene, fällige Forderungen gegenüber Tischwerk, ist Tischwerk berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen; § 7 Abs. 5 (Datenexport) bleibt unberührt.
§ 13
Datenschutz
Die Parteien wahren die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden ergeben sich aus dem als gesonderte Anlage geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag nebst TOM-Anlage und Unterauftragsverarbeiterliste.
§ 14
Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln sämtliche im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Zwecke des Vertrages.
(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, (b) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, (c) unabhängig entwickelt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren fort. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG bleibt zeitlich unbegrenzt unberührt.
§ 15
Haftung
(1) Tischwerk haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
c) im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
d) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tischwerk nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütung (bei kürzerer Vertragsdauer: das Zwölffache der durchschnittlichen Monatsvergütung).
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Tischwerk bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von Tischwerk für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Plattform gemäß §§ 548, 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(5) Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden gemäß § 5 Abs. 5 angefallen wäre. Die Haftungsregeln der Absätze 1 bis 3 bleiben unberührt.
(6) Diese Haftungsregeln gelten sinngemäß auch für das Verhalten von und Ansprüche gegen Mitarbeitende, gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragte von Tischwerk.
§ 16
Datenrückgabe und Löschung nach Vertragsende
(1) Während der Vertragslaufzeit steht dem Kunden jederzeit eine kostenfreie Selbstexportfunktion nach den technischen Vorgaben von Tischwerk zur Verfügung.
(2) Nach Beendigung des Vertrages gewährt Tischwerk dem Kunden eine Karenzzeit von 30 Tagen, innerhalb derer der Kunde seine Daten über die Exportfunktion sichern kann. Der Zugang zur Plattform ist während der Karenzzeit auf die Exportfunktion beschränkt.
(3) Nach Ablauf der Karenzzeit löscht Tischwerk sämtliche Kundendaten unwiderruflich. Die Löschung aus Backup-Systemen erfolgt im Rahmen der regulären Backup-Rotation gemäß Anlage 2.
(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von der Löschungspflicht unberührt.
(5) Auf Verlangen des Kunden bestätigt Tischwerk die vollständige Löschung der Kundendaten in Textform.
(6) Soweit der Kunde über den kostenfreien Selbstexport hinausgehende Unterstützung bei der Datenmigration benötigt, erbringt Tischwerk diese Leistung gegen Vergütung zum Stundensatz von EUR 120,00 zzgl. USt., soweit dies nicht die tatsächlichen Kosten übersteigt.
§ 17
Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare, von den Parteien nicht beherrschbare Ereignisse, die die Erfüllung vertraglicher Pflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, staatliche Anordnungen, Krieg, Streik und Energieversorgungsausfälle.
(2) Für die Dauer des Vorliegens höherer Gewalt ruhen die betroffenen vertraglichen Leistungspflichten. Ein Verzug tritt insoweit nicht ein.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
(4) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform zu kündigen.
§ 18
Referenznennung
(1) Tischwerk ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name, Firma und Wort-/Bildmarke als Referenzkunden zu benennen (z. B. auf der Tischwerk-Website, in Präsentationen und Marketingmaterialien). Eine darüber hinausgehende Darstellung (z. B. Fallstudien, Zitate) erfolgt nur nach Zustimmung des Kunden zur entsprechenden Darstellungsform.
(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Tischwerk entfernt die Nennung nach Zugang des Widerspruchs innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen.
§ 19
Nutzung anonymisierter Daten
Tischwerk ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Plattformnutzung anfallende Daten in anonymisierter und aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden, dessen Gäste oder sonstige natürliche Personen zulässt, zeitlich unbegrenzt für die Verbesserung, Weiterentwicklung und statistische Auswertung der Plattform sowie für Benchmarks zu nutzen. Die Anonymisierung erfolgt unter Einhaltung anerkannter technischer Standards (z. B. De-Identifikation nach ISO/IEC 20889) und wird regelmäßig überprüft.
§ 20
Änderungen der AGB
(1) Tischwerk ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gilt die Zustimmung als erteilt. Tischwerk weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Rechtsfolge des Schweigens besonders hin.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Beiden Parteien steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens zu.
(4) Änderungen, die die Hauptleistungspflichten wesentlich verändern, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden und können nicht durch Schweigen herbeigeführt werden.
§ 21
Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Heidelberg.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(5) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Tischwerk in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Tischwerk darf den Vertrag im Ganzen auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge übertragen; der Kunde wird hierüber informiert und kann den Vertrag in diesem Fall außerordentlich zum Wirksamwerden der Übertragung kündigen.
§ 22
Verweise und weitere Vertragsdokumente
(1) Ergänzend zu diesen AGB gelten die folgenden Dokumente, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden:
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser Dokumente. Spätere Änderungen werden nur nach Maßgabe von § 9 (Leistungsänderungen), § 11 (Preisanpassung) bzw. § 20 (AGB-Änderungen) Vertragsbestandteil. Abweichend hiervon gilt die Liste der Unterauftragsverarbeiter in ihrer jeweils aktuellen Fassung; Änderungen richten sich nach dem im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelten Informations- und Widerspruchsverfahren.
- Leistungsbeschreibung (Anlage 1): Anlage 1 auf dieser Seite
- Service Level Agreement (Anlage 2): Anlage 2 auf dieser Seite
- Preisliste (Anlage 3): Anlage 3 auf dieser Seite und laufend auf der Preisseite
- Auftragsverarbeitungsvertrag inkl. TOM-Anlage: wird vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt
- Liste der Unterauftragsverarbeiter: wird vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und auf Verlangen jederzeit erneut übermittelt
- Pilot- und Testphasenvereinbarung: wird vor Beginn einer Testphase in Textform zur Verfügung gestellt
- Systemvoraussetzungen (unterstützte Browser und Endgeräte): Anlage 1 Ziffer 6 auf dieser Seite
- Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten: Datenschutzerklärung
ANLAGE 1
Leistungsbeschreibung
1. Reservierungssystem
- Reservierungen und Tagesbetrieb: 7-Tage-Vorschau (Reservierungen, Personenzahlen, Events, geschlossene Bereiche, Wetter); Online- und manuelle Reservierungen; grafischer Live-Tischplan und Listenansicht; automatische Tischzuweisung bei Online-Reservierungen; mehrere Räume, Bereiche und Tischpläne; Gast-Suche, Zeit- und Statusfilter; Check-in/Check-out und Reservierungsstatus; Walk-in-Erfassung, Warteliste und Live-Auslastung; Sperren von Tagen, Bereichen und Tischplänen; Warnungen bei Kapazitäts- und Überbelegungsfällen (das System warnt, blockiert nicht. Die Entscheidung trifft der Betrieb).
- Tischplan und Einstellungen: Tischplan-Editor per Drag & Drop; runde und eckige Tische, Tischreihen, Kombinationen; Kapazitätsregeln; mehrere Tischpläne mit Entwurf-, Online- und Offline-Status; Öffnungszeiten, Aufenthaltsdauer, Mindestvorlauf; maximaler Buchungszeitraum und maximale Online-Gruppengröße; Sondertage und Reservierungsregeln.
- Gäste, Speisekarte und Auswertung: Gästebuch mit Historie und CSV-Import; digitale Speisekarte; QR-Code-Generator; automatische E-Mail-Bestätigungen und Systemnachrichten; Dashboard und Auswertungen nach Wochentag, Uhrzeit und Herkunft; CSV-Export.
2. Eventbuchungssystem
- Anfragen und Vertrieb: öffentliche Anfrageformulare im eigenen Branding; mehrere Formulare und frei definierbare Eventtypen; Event- und Sales-Pipeline als Kanban und Liste; konfigurierbare Status; Filter, Verantwortliche, Alters-Ampel; Erinnerungen und Eskalationen.
- Veranstaltungsmappe und Angebote: Veranstaltungsmappe pro Anfrage (Kontakt, Timeline, Dokumente, Aufgaben, Notizen); Aufgaben-Checklisten und Vorlagen je Eventtyp; Angebotserstellung im System; Preisdatenbank; Rabatte, Zuschläge, Gültigkeitsdatum; Angebotsversionen und PDF im Corporate Design des Kunden; Versand aus dem System; Protokollierung wichtiger Aktionen.
- Kundenportal und Rechnungskontrolle: geschütztes Kundenportal ohne Kundenkonto; Angebote, Versionen, Rechnungen, Statusübersicht; digitale Angebotsannahme per Klick; automatische Übernahme bestätigter Events in den Raumplan; Rechnungskontrolle von „bereit für Rechnung“ bis „bezahlt“; Anzahlungen, Schlussrechnungen, Zahlungserinnerungen; Basis-Auswertungen und CSV-Export.
3. In allen Grundtarifen enthalten
- Mandantenfähiger Betrieb; Benutzerrollen und Rechte (Management, Vertrieb, Buchhaltung, Host, Küche, Nur-Lesen); Protokoll kritischer Aktionen; Team-Kommentare, Benachrichtigungen und @-Mentions; eigenes Logo und eigene Farben; Self-Service-Onboarding und geführte Hilfetour; reguläre Produktupdates; Support gemäß Anlage 2; Testphase gemäß Pilot- und Testphasenvereinbarung.
4. Zusatzmodule
Einzelheiten und Preise: Anlage 3.
- Stammkunden-Modul; KI-Assistent (Sprachmemo, Textentwürfe, Zusammenfassungen, Vorschläge. Prüfpflicht des Kunden gemäß § 6 Abs. 7); Feedback & Bewertungen; Performance Pro; Kalender- und Standardintegrationen; Nachrichtenpakete (WhatsApp, SMS).
5. Nicht geschuldet
- Hardware.
- Kassenfunktionen und Kassenanbindung: in Planung und derzeit nicht Vertragsgegenstand.
- Ticketing sowie Payments und No-Show-Schutz (Zahlungen von Gästen und Eventkunden): in Planung und derzeit nicht Vertragsgegenstand.
- Individuelle Schnittstellen und Anpassungen: nur gegen gesonderte Vereinbarung nach Aufwand.
6. Systemvoraussetzungen
- Ein aktueller Webbrowser in der jeweils aktuellen oder der unmittelbar vorangehenden Hauptversion (Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari) mit aktiviertem JavaScript und aktivierten Cookies.
- Eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite. Die Plattform ist für Desktop, Tablet und Smartphone ausgelegt; für den Tischplan-Editor wird ein Bildschirm ab 1024 Pixel Breite empfohlen.
- Für Sprachnotizen ein Endgerät mit Mikrofon und die Freigabe des Mikrofonzugriffs im Browser.
- Eine Installation beim Kunden ist nicht erforderlich und nicht vorgesehen (§ 2 Abs. 1).
ANLAGE 2
Service Level Agreement
1. Verfügbarkeit
- Zielverfügbarkeit: 99,5 % im Monatsmittel.
- Messmethode: externes Uptime-Monitoring auf den produktiven Endpunkt der Plattform.
- Messintervall: Kalendermonat. Berechnung: (Gesamtminuten − Ausfallminuten − Ausschlusstatbestände) / (Gesamtminuten − Ausschlusstatbestände) × 100.
2. Ausschlusstatbestände
Die Betriebsverantwortung von Tischwerk wird durch § 8 Abs. 4 der AGB geregelt.
- Angekündigte Wartung; höhere Gewalt; Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden; DDoS-Angriffe und vergleichbare Cyberattacken; Störungen von Drittdiensten, die Tischwerk nicht zu vertreten hat und die lediglich einzelne Zusatzfunktionen betreffen (z. B. KI-Assistent, Zahlungs- oder Nachrichtendienste), soweit die Kernfunktionen Reservierung und Event-Verwaltung nutzbar bleiben.
3. Wartungsfenster
- Regulär: Dienstag 02:00–05:00 Uhr MEZ/MESZ; Ankündigung mindestens 48 Stunden im Voraus; Notfallwartung ohne Vorankündigung bei akuter Gefährdung.
4. Störungsklassen und Reaktionszeiten
- Kritisch (Plattform vollständig nicht nutzbar): Reaktion 2 Stunden, Zielbehebung 8 Stunden, jeweils innerhalb der Supportzeiten.
- Wesentlich (wesentliche Funktion eingeschränkt, kein Workaround): Reaktion 4 Stunden, Zielbehebung 24 Stunden.
- Unwesentlich (einzelne Funktion eingeschränkt, Workaround vorhanden): Reaktion 1 Arbeitstag, Zielbehebung 5 Arbeitstage.
5. Supportzeiten und -kanäle
- Supportzeiten: Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.
- Kanäle: E-Mail/Ticket, integrierter In-App-Support, Telefon und WhatsApp. Die Reaktionszeiten nach Ziffer 4 gelten ausschließlich für Meldungen per E-Mail/Ticket und In-App-Support; Telefon und WhatsApp sind ergänzende Kanäle ohne zugesicherte Reaktionszeit.
6. Eskalationsstufen
- Stufe 1: Support (Ticket/In-App), Erstreaktion und Standardbehebung.
- Stufe 2: Technische Leitung / Entwicklungspartner, bei Überschreiten der Ziellösungszeit oder kritischen Störungen.
- Stufe 3: Geschäftsführung Tischwerk, bei fortdauernder kritischer Störung über 24 Stunden oder auf Verlangen des Kunden in Textform.
7. Backup-Konzept
- Backup-Frequenz: täglich inkrementell, wöchentlich vollständig.
- Aufbewahrung: 30 Tage. RPO: 24 Stunden. RTO: 4 Stunden.
8. Service Credits
Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit in einem Kalendermonat die Zielverfügbarkeit nach Ziffer 1, erhält der Kunde auf Antrag in Textform (innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende) eine Gutschrift auf die monatliche Grundvergütung des betroffenen Monats: unter 99,5 % bis 99,0 %: 10 %; unter 99,0 % bis 98,0 %: 25 %; unter 98,0 %: 50 %. Bei jährlicher Abrechnung gilt als monatliche Grundvergütung ein Zwölftel des Jahrespreises.
Die Gutschrift ist auf 50 % der monatlichen Grundvergütung begrenzt und wird mit der nächsten Rechnung verrechnet. Service Credits sind die ausschließliche Rechtsfolge einer bloßen Unterschreitung der Zielverfügbarkeit; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei wiederholter erheblicher Unterschreitung sowie Ansprüche nach § 15 Abs. 1 der AGB bleiben unberührt.
ANLAGE 3
Preisliste
Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisanpassungen richten sich nach § 11 der AGB.
1. Grundtarife (je Standort und Monat)
- Reservierungssystem (59 €): Live-Tischplan, Online-Buchung, Walk-ins, Gästebuch, Auswertungen.
- Eventbuchungssystem (59 €): Anfrageformulare, Pipeline, Angebote, Kundenportal, Rechnungskontrolle.
- Komplettpaket (99 €): beide Systeme vollständig kombiniert (19 € Preisvorteil pro Monat).
Jahrestarif: Abrechnung jährlich im Voraus; der Jahrespreis entspricht elf (11) Monatspreisen des gewählten Tarifs („1 Monat geschenkt“, entspricht ca. 8,3 % Rabatt).
2. Zusatzmodule (je Standort und Monat)
- Stammkunden-Modul (9 €): Kundenstufen, Benefits, Tageshinweise, Vorlieben, Lieblingstisch.
- Performance Pro (5 €): Historie, Vorjahresvergleich, erweiterte Auswertungen.
- KI-Assistent (inklusive): Sprachmemo, Textentwürfe, Zusammenfassungen, Vorschläge (Prüfpflicht gemäß § 6 Abs. 7 der AGB).
- Feedback & Bewertungen (inklusive): NPS, Gästefeedback, Bewertungsübersicht, Herkunft.
- Kalender & Standardintegrationen (inklusive): Google-/Outlook-Kalender, standardisierte Anbindungen. Individuelle Schnittstellen nach Aufwand (120 €/Std. zzgl. USt., sofern nicht abweichend vereinbart).
- Marketing & Gästebindung: Preis kanalabhängig (E-Mail, WhatsApp, Telefon, SMS); auf Anfrage.
- Ticketing sowie Payments & No-Show-Schutz sind derzeit nicht Vertragsgegenstand (siehe Anlage 1 Ziffer 5).
3. Nachrichtenpakete (je Standort und Monat)
- WhatsApp 500: 20 € · WhatsApp 1.500, 50 € · Individuell nach Angebot.
- SMS 500, 20 € · SMS 1.500, 50 € · Individuell nach Angebot.
4. Multi-Location
- Jeder Standort zahlt den regulären Grundtarif. Auf alle zusätzlich gebuchten Module und nutzungsabhängigen Leistungen eines weiteren Standorts gilt ein Rabatt von 25 %; der Grundtarif selbst wird nicht rabattiert.
5. Einmalige Dienstleistungen
- Einrichtungsservice Basis, Datenmigration beim Onboarding (Import von Gäste-, Reservierungs- und weiteren Bestandsdaten) und Event-Setup, inklusive. Hiervon zu unterscheiden: Migrationsunterstützung nach Vertragsende gemäß § 16 Abs. 6 der AGB (120 €/Std.).
- Tischplan-Service (Anlegen anhand von Fotos/Skizzen), 100 € einmalig.
- Team-Schulung: Self-Service-Onboarding und Hilfetour enthalten; keine separate Schulungsleistung.
- Individuelle Integration/Anpassung, nach Aufwand bzw. individuelles Angebot.
6. Testphase
30 Tage kostenlos gemäß Pilot- und Testphasenvereinbarung. Die Testphase endet automatisch und geht nur dann in ein kostenpflichtiges Abonnement über, wenn der Kunde dies ausdrücklich beauftragt.